Partnerlink-Offenlegung
Redaktionelle Angebote in dieser Branche finanzieren sich fast durchweg über Partnerprogramme. Das ist unproblematisch, solange es offen benannt wird und sich überprüfen lässt, dass die Einordnung davon unberührt bleibt. Diese Seite erklärt deshalb beides: die Mechanik der Vergütung und die Belege dafür, dass sie die Bewertung nicht steuert.
Wie ein Partnerlink funktioniert
Einzelne Schaltflächen und Verweise auf dieser Seite führen über ein Partnernetzwerk zur Plattform des Betreibers. Beim Klick wird eine Kennung gesetzt, mit der eine spätere Kontoeröffnung diesem Portal zugeordnet werden kann. Kommt eine solche Anmeldung zustande und sind die Bedingungen des Netzwerks erfüllt, erhält dieses Portal eine Vergütung vom Betreiber. Ein Klick für sich löst nichts aus, und ein Konto, das ohne den Link eröffnet wurde, wird nicht nachträglich zugeordnet.
Für die Leserin oder den Leser ändert sich dabei nichts. Die Mindesteinzahlung von 10 € über Trustly, Skrill, Paysafecard oder Karte, die 15 € bei SEPA-Überweisung, die rund 25 € bei Kryptowerten, der Umsatzfaktor von 40 bei 14 Tagen Frist, die Mindestauszahlung von 15 € und die Prüfzeiten von bis zu 24 beziehungsweise 48 Stunden gelten unverändert. Es gibt keine schlechteren und keine besseren Konditionen als beim direkten Aufruf.
Welche Daten dabei fließen
| Angabe | Für dieses Portal einsehbar? |
|---|---|
| Name, Anschrift, Geburtsdatum | nein |
| Kontostand, Einsätze, Gewinne | nein |
| Einzelne Ein- oder Auszahlungen | nein |
| Aggregierte Zahl zugeordneter Anmeldungen | ja, ohne Personenbezug |
| Abrechnungssumme des Zeitraums | ja |
Die Kennung des Netzwerks dient allein der Abrechnung. Sie wird hier nicht ausgewertet, nicht mit anderen Daten zusammengeführt und nicht an Dritte weitergegeben. Wie dieses Portal darüber hinaus mit Daten umgeht, steht unter Datenschutz.
Woran sich Unabhängigkeit prüfen lässt
Behauptete Unabhängigkeit ist wertlos; nachprüfbare ist es nicht. Drei Punkte dieser Seite lassen sich gegenlesen. Erstens die Bewertung: Der Aufsichtsrahmen erhält zwei von fünf Punkten, weil die Plattform nicht in der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder eingetragen ist — der Rechenweg steht offen unter Bewertung. Zweitens die Wiederholung dieses Befunds: Der fehlende Eintrag und die daraus folgende Lücke bei Sperrsystem, Limitkontrolle, Einsatzgrenze und Panikknopf werden auf jeder relevanten Seite erneut benannt, statt einmal im Kleingedruckten zu verschwinden. Drittens der Verzicht auf Werbeformeln: Es gibt hier keine Gewinnversprechen, keine erfundenen Erfahrungsberichte und keine Lizenznummern ohne Registerbeleg.
Kennzeichnung und Reichweite dieser Erklärung
Partnerlinks tragen die technische Kennzeichnung mit den Attributen für externe Verweise und öffnen in einem neuen Fenster. Sie führen ausschließlich zur Plattform des Betreibers; es gibt keine Weiterleitungen zu Drittanbietern, keine eingebundene Fremdwerbung und keine bezahlten Beiträge. Diese Erklärung gilt für sämtliche Seiten unter der Adresse richroyalcasino.biz in beiden Sprachfassungen.
Was die Vergütung nicht bewirkt
Sie verschafft dem Betreiber kein Mitspracherecht an Texten, keine Freigabe vor der Veröffentlichung und keinen Einfluss auf die Kriteriengewichte. Sie verpflichtet dieses Portal auch nicht, eine Aktion zu empfehlen: Die Bonusseiten rechnen den Umsatz in Tagesportionen um und benennen ausdrücklich die Fälle, in denen der Verzicht auf eine Aktion die bessere Entscheidung ist — nachzulesen unter Umsatzbedingungen. Und sie ändert nichts daran, dass diese Seite kein Casino ist: Konten, Zahlungen und Sperren liegen ausschließlich beim Betreiber, siehe Nutzungsbedingungen und Verantwortungsvolles Spielen.
Fragen zur Finanzierung
Entstehen durch einen Partnerlink zusätzliche Kosten?
Wann wird eine Vergütung überhaupt fällig?
Beeinflusst die Vergütung die Bewertung?
Erfährt die Redaktion, wer sich angemeldet hat?
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